Verwaltung
Finanzen
Transparente Zahlen und Fakten
Die Finanzabteilung leitet die gesamte Gebarung der Stadtgemeinde Pregarten. Nach den Vorgaben der zuständigen politischen Organen wird der Voranschlag und der Mittelfristige Finanzierungsplan erstellt und die Finanzierung von Projekten und Vorhaben sichergestellt. Die Einhebung und Vorschreibung von Steuern und Gebühren sowie Tarifen ermöglicht die Finanzierung der gemeindeeigenen Betriebe und Einrichtungen sowie die laufende Verwaltung unserer Stadt.
Die wichtigsten steuerlichen Einnahmen der Gemeinde sind
- die Kommunalsteuer
- und Grundsteuer
- sowie die Einnahmen aus den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben.
Einnahmen aus Gebühren sind z. B. die Anschluss- und Verbrauchsgebühren für Wasser und Kanal.
Voranschlag und Mittelfristiger Finanzplan
In den Voranschlägen und Mittelfristigen Finanzierungsplänen legt die Stadt fest, wie sie sich die Finanzierung ihrer Aufgaben künftig vorstellt, in den Rechnungsabschlüssen wird dargestellt, wie im abgelaufenen Rechnungsjahr die Finanzierung tatsächlich erfolgt ist.
Eines der wichtigsten Organe im Zusammenhang mit der Gebarung der Stadt ist der Prüfungsausschuss. Er prüft das Handeln der Organe der Stadt auf Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und erstattet darüber dem Gemeinderat Bericht.
Die wichtigsten Aufgaben, die von der Stadt zu finanzieren sind:
• Errichtung und Erhaltung städtischer Gebäude wie z. B. Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
• Errichtung und Erhaltung der betrieblichen Einrichtungen der Stadt wie z. B. Wasserver- und Abwasserentsorgung, Müllentsorgung, Hallen und Freibad sowie der Bruckmühle Regionalentwicklung gemeinnützige GmbH
• Errichtung und Erhaltung von Straßen, Wegen und Grünanlagen
• Sicherstellung der Brandbekämpfung mit der Finanzierung von drei Feuerwehren im Gemeindegebiet
• Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schule
• Beiträge an den Sozialhilfeverband zur Sicherstellung des Betriebs der Alten- und Pflegeheime, Tagesheimstätten, der Organisation der Mobilen Dienste, Abwicklung der Sozialhilfe und bedarfsorientierten Mindestsicherung, Finanzierung und Durchführung von Maßnahmen der Jugendwohlfahrt uvm.
• Beiträge zum Betrieb der Krankenanstalten