Personalbeirat

Der Personalbeirat besteht aus 4 Dienstgeber- und 3 Dienstnehmervertreter(inne)n. Seine Aufgaben sind die Begutachtung der Aufgrund von Stellenbeschreibungen eingelangten Bewerbungen und die Erstellung eines Besetzungsvorschlages an den Stadtrat bzw. Gemeinderat. Er kann vom Gemeinderat um die Abgabe eines Weiterbestellungsgutachtens für die Funktion des Amtsleiters ersucht werden.