Stallpflicht für Geflüge im Bezirk Freistadt außer Kraft

Gesundheit, Soziales

Der Bezirk Freistadt wird derzeit nicht mehr als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko eingestuft.

Das bedeutet, die Stallpflicht gilt nicht mehr.

Immer noch zu beachten sind: Siehe beiliegendes Schreiben vom Amt der OÖ. Landesregierung.