Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2020.
Die Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss 2020/21 betragen für:
- Alleinstehende: 950 Euro
- Ehepaar/Lebensgemeinschaften: 1.500 Euro (Erhöhung je Kind: 240 Euro)
Antragsformulare sind im Bürgerservice erhältlich, die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft vom 11. Jänner 2021 bis zum 23. April 2021.
Heizkostenzuschuss – Aktion 2020/2021 Sonstiges Gesundheit, Soziales
Sonstiges Gesundheit, Soziales