Gestaltungskonzept für Fassaden im Zentrum
Zum rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 22 "Zentrum" gibt es zusätzlich ein Gestaltungskonzept, welches die Fassadengestaltungen im Ortszentrum zum Inhalt hat. Dies umfasst räumlich den Stadtplatz und die daran anschließenden Abschnitte der Tragweiner Straße, des Kirchenplatzes, der Gutauer Straße und der Bahnhofstraße.
Dieses Gestaltungskonzept beinhaltet eine Beschreibung der Charakteristik der ortsbildrelevanten Ansichten (Straßenansichten) der Einzelgebäude und Vorschläge von ortsbildverbessernden Maßnahmen. Dieses Konzept ist bei den Planungsinstrumenten der Örtlichen Raumordnung unterhalb des Bebauungsplanes einzuordnen. Somit hilft es die im Bebauungsplan verordneten Festlegungen bezüglich der Fassaden zu konkretisieren (Wiedergabe in den schriftlichen Ergänzungen des Bebauungsplanes).
Grundsätzlich gelten somit alle wahrnehmbaren Änderungen der Fassaden im Zentrumsbereich als bewilligungspflichtige Bauvorhaben. Zu den wahrnehmbaren Änderungen zählen insbesondere Änderungen der Außenwände, der Färbelung, der Tore, der Türen, der Fenster und von künstlerisch wertvollen Bauteilen.
Im Sinne einer raschen und effizienten Verfahrensabwicklung wird von der Stadt eine fachliche Beratung angeboten. Es wird empfohlen, bei jeder baulichen Maßnahme, die durch den Bebauungsplan geregelt ist, rechtzeitig mit der Bauabteilung der Stadtgemeinde Pregarten Kontakt aufzunehmen.



