Stadt Pregarten

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4230 Pregarten
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Vereinsförderungen und Vereinsbeihilfen

Die Stadtgemeinde gewährt in beachtlicher Höhe jährlich Beihilfen an zahlreiche Pregartner Vereine.

Voraussetzung: schriftliches Ansuchen (etwa im September für das Folgejahr)

Die Vorbehandlung der Ansuchen erfolgt in den zuständigen Ausschüssen. Im Gemeinderat oder im Stadtrat erfolgen die nötigen Beschlüsse. Danach werden die Vereine schriftlich über die Entscheidung informiert.